
Mit beeidigten Dolmetschern gelingt Ihr Notartermin reibungslos
Für einen Notartermin ist ein beeidigter Dolmetscher oft unerlässlich. Erfahren Sie, wie Sie frühzeitig planen, welche Informationen wichtig sind und welche Kosten entstehen. So sichern Sie sich eine reibungslose Beurkundung und eine klare Kommunikation.
Wesentliche Aspekte bei der Wahl eines beeidigten Dolmetschers für Notartermine
Aufgrund der hohen Nachfrage nach beeidigten Dolmetschern im rechtlichen Bereich, die oft schon Wochen vorher ausgebucht sind, empfiehlt es sich, sofort nach Bestätigung des Notartermins einen passenden Dolmetscher zu suchen.
In Ihrer Anfrage an den Dolmetscher ist es empfehlenswert, folgende Informationen bereitzustellen:
- Termin und Uhrzeit der notariellen Beurkundung, einschließlich potentieller Ausweichtermine;
- Adresse des Notariats;
- Länge des Vertragsdokuments bzw. des Entwurfs;
- geschätzte Dauer des Termins.
Üblicherweise erfolgt die Abrechnung gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Der Stundensatz beträgt 85 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Fahrtkosten (aktuell 0,42 Euro pro Kilometer) und Parkgebühren sind zusätzlich zu berücksichtigen. Die Anfahrtszeit wird je nach Ort entweder pauschal oder nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet. Bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel sind die entsprechenden Kosten im Angebot enthalten.
Die Dauer des Termins ist unmittelbar von der Länge des zu beurkundenden Dokuments abhängig, das während des Termins vollständig vorgelesen und in die andere Sprache übertragen werden muss. Normalerweise gibt der Notar eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer ab. Notarielle Beurkundungen werden jedoch oft vom Notar selbst als reine Formsache angesehen und in einem äußerst zügigen Tempo durchgeführt. Dies führt mitunter dazu, dass sogar anwesende deutsche Muttersprachler Schwierigkeiten haben, dem Gesagten zu folgen, da die Geschwindigkeit des Vortrags ungewöhnlich hoch ist. Daher wird allen Beteiligten stets das vom Notar vorgelesene Dokument in schriftlicher Form vorgelegt.
Es ist nachvollziehbar, dass komplexe juristische Inhalte beim Hören nicht immer sofort vollständig erfasst und verarbeitet werden können. Bei Bedarf besteht daher die Möglichkeit, eine schriftliche beglaubigte Übersetzung des Dokuments oder eine Vertragsübersetzung durch einen gerichtlich beeidigten Urkundenübersetzer anfertigen zu lassen. Dadurch kann der Vertrag bereits vor der notariellen Beurkundung gelesen und besser verstanden werden, was dem Nicht-Muttersprachler eine gezieltere Vorbereitung auf den Termin mit dem Dolmetscher ermöglicht.
Weil notariell beurkundete Verträge meist nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können, sollten Sie genügend Zeit für eventuelle Rückfragen sowie Erklärungen des Notars einplanen und die dafür erforderliche Dolmetschzeit mit einberechnen.
Dolmetscherzentrale Nürnberg – Professionelle Dolmetscherdienste für jede Situation
Bei Dolmetscherzentrale Nürnberg legen wir größten Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit. Unsere beeidigten Dolmetscher sind nicht nur sprachlich äußerst kompetent, sondern verfügen auch über fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen, um Sie in jeder Situation bestmöglich zu unterstützen.
Ihr Vertrauen treibt uns an. Vertraulichkeit, präzise Übersetzungen und eine professionelle Herangehensweise stehen bei uns an erster Stelle, damit Ihre Anliegen sicher, diskret und effizient bearbeitet werden.
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